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Förderung der Tierzucht

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei

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Summary
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30 November 2023
30 November 2024
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Mecklenburg-Vorpommern
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz. Gefördert wird außerdem die ehrenamtliche Arbeit vom Kleintierzuchtverbänden.

Die Förderung erhalten Sie für

  • das Anlegen und Führen von Herdbüchern (Zuchtbüchern),
  • Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung),
  • Zuchtbuchführung, Leistungsprüfung, tierzüchterische Leistungsvergleiche insbesondere landestypischer Rassen in der Kleintierzucht und
  • die Überwachung und Bewirtschaftung von Bienenbelegstellen durch die Landesimkerverbände.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für das Anlegen und Führen von Herdbüchern beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Wenn es um das von Anlegen und Führen von Herdbüchern oder um Leistungsprüfungen geht, reichen Sie Ihren Antrag über die jeweils anerkannte Züchtervereinigung ein. Der Zuschuss wird an die jeweilige Züchtervereinigung ausbezahlt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung der Tierzucht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Zuchtverbände, endbegünstigt sind Tierhaltende. Unternehmerisch tätige Endbegünstigte müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sein.

Antragsberechtigt für Vorhaben in der Kleintierzucht und die Überwachung und Bewirtschaftung von Bienenbelegstellen sind

  • der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.,
  • der Landesverband der Rassekaninchenzüchter Mecklenburg und Vorpommern e.V.,
  • der Landesverband der Imker Mecklenburg und Vorpommern e.V. und
  • der Landesverband der Buckfastimker Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wenn Sie Herdbücher anlegen und führen oder Leistungsprüfungen durchführen, müssen Ihre Tiere nach einem in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Zuchtprogramm gezüchtet und in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden.

Wenn Sie als Endbegünstigte/Endbegünstigter Herdbücher anlegen und führen oder Leistungsprüfungen durchführen, müssen Sie mit dem Zuchtverband einen Vertrag oder eine Mitgliedschaft abschließen.

Wenn Sie Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen durchführen, müssen Sie sich an die tierzuchtrechtlichen Regelungen und den Vorgaben in den Zuchtprogrammen halten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

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13 September 2023