Förderung von schulergänzenden Maßnahmen
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Projekte für Schülerinnen und Schüler anbieten, die deren Neugier und Lernbereitschaft fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der Durchführung von schulergänzenden Maßnahmen, damit Schüler die Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, lebenslang zu lernen.
Besonders in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Ökonomie, Gesellschaft, Umweltbildung, neue Medien, Fremdsprachen und nachhaltige Entwicklung werden gefördert:
- Projekte, die Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen, forschenden Lernen anregen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.
Sie stellen Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Anträge für Programme, mit denen in Schülerprojektgruppen Schlüsselkompetenzen nachhaltig entwickelt werden, konnten Sie bis zum 31.7.2019 stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung von schulergänzenden Maßnahmen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts antragsberechtigt. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
Sie müssen für die Durchführung Ihres Projekts fachlich und organisatorisch geeignet sein.
Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Erfahrungen in der Projektarbeit mit Schülerinnen und Schülern haben sowie über ein System der Qualitätssicherung verfügen.
Ihr Vorhaben muss den Zielen des Landeskonzepts für den Übergang von der Schule in den Beruf von Mecklenburg-Vorpommern, vor allem auch der geschlechtersensiblen Berufsorientierung, dienen.