Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie demokratisches Bewusstsein stärken und Vorhaben zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Stärkung von Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratischer Orientierung sowie zur Stärkung der Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
- Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes,
- kofinanzierte Projekte der Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz,
- landesweit wirkende Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz,
- Mikroprojekte zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher und demokratiestärkender Prozesse in Kommunen, Vereinen und bei Verbänden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Im Fall von Beratungsprojekten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss zunächst ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der jeweiligen Beratungsprojekte des landesweiten Beratungsnetzwerkes durchgeführt werden. Dazu reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung bei der Landeszentrale für politische Bildung, Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen fachlich und organisatorisch geeignet sein, das Projekt durchzuführen.
- Sie müssen ein positives Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ vorlegen (gilt nicht für Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes).
- Im Fall von Beratungsangeboten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss eine Auswahl durch die Interministerielle Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens getroffen worden sein.
- Wollen Sie ein Mikroprojekt durchführen, müssen an der Projektumsetzung mindestens 5 Personen (Akteurinnen und Akteure oder Teilnehmende) mit einem Zeitumfang von jeweils mindestens 4 Stunden je Akteurin und Akteur oder Teilnehmenden beteiligt sein.