Förderung von Entrepreneurship
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie Projekte planen, die den Unternehmergeist in Mecklenburg-Vorpommern stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung von Entrepreneurship -Projekten.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die
- besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren vor allem Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über die Chancen einer Gründung informieren, sie beraten, qualifizieren, bei einer Gründung begleiten und in der Wachstumsphase betreuen, die unternehmerisches Denken bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung fördern und die in Form von Aktionen und regionalen Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen,
- in Form von landesweiten Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und durch spezielle weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Qualifizierung und Beratung auch überregional Entwicklungsperspektiven aufzeigen,
- das Thema Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbstständigkeit bewerben und durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung begleiten,
- in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und mögliche Unterstützungsangebote vernetzen,
- besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren darauf abstellen, die Kenntnisse über die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Ausgründung von Frauen zu verbreitern oder Gründungen dieser in der Gründungs- und Wachstumsphase zu betreuen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt hat eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern.
- Ihr Projekt muss sich vor allem an folgende Zielgruppen wenden:
- Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
- Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.
- Sie müssen Ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.