Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei Maßnahmen, mit denen Sie das ökologische Engagement von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wecken.
Die Förderung erhalten Sie für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen
- Natur- und Umweltschutz,
- Land- und Forstwirtschaft,
- Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie
- Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten mit ökologischer Ausrichtung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 557,00 je Teilnehmenden und Monat zum Beginn der Projektjahre 2016/2017 und erhöht sich alle 2 Jahre jeweils um 3,5 Prozent.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen als Träger des FÖJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
- Sie müssen Ihr Projekt in Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und mindestens 40 Jugendliche betreuen.
Von der Förderung ausgeschlossen ist der Einsatz von Freiwilligen in Ihrer Organisation.