Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen umsetzen, die der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dienen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Modellprojekten und anderen Vorhaben, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt fördern. Dazu gehören vor allem geschlechtergerechte Arbeitsmarktbeteiligung und Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen,
- den beruflichen Aufstieg von Frauen vor allem in Führungspositionen zu unterstützen, zum Beispiel durch Mentoring-Projekte sowie Öffentlichkeitsarbeit, die Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu sensibilisieren, verstärkt die berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiterinnen zu befördern, oder auch Frauen selbst zu einem beruflichen Aufstieg zu motivieren,
- die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben vor allem durch Entwicklung und Erprobung eines lebensphasenorientierten Personalmanagements zu unterstützen,
- ein geschlechtersensibles und klischeefreies Berufs- und Studienwahlverhalten zu fördern, zum Beispiel durch Aktionstage und pädagogische Arbeit an Rollenstereotypen oder
- ein Bewusstsein zu schaffen für die Ungleichheiten von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie für Handlungsansätze und Chancen, mit denen die Ungleichheiten abgebaut werden können, wie beispielsweise Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Führungskultur, der Erhöhung des Bewusstseins für Unternehmertum oder öffentlichkeitswirksame Kampagnen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei Projekten von landesweiter Bedeutung und Aktionsprogrammen können dem Antragsverfahren Interessenbekundungen und Ideenwettbewerbe vorausgehen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen fachlich geeignet sein und über einschlägige Projekterfahrung und Genderkompetenz verfügen.
- Ihre Maßnahme wird besonders dann gefördert, wenn Sie sie mit einem Netzwerk oder in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren entwickeln und umsetzen.
- Sie müssen Ihre Maßnahmen grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen.