Förderung der erwerbsbezogenen Mobilität
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Projekt die berufliche Mobilität von Erwerbstätigen steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bei Projekten zur Förderung beruflicher Mobilität. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die die Bereitschaft und Fähigkeit von Erwerbstätigen erhöhen, sich an die Bedürfnisse und Strukturen des Arbeitsmarkts anzupassen. Zielgruppe sind vor allem Erwerbstätige, die neben dem Beruf Kinder betreuen oder Familienangehörige pflegen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die darauf ausgerichtet sind,
- die Wünsche der Erwerbstätigen mit Personaleinsatzmodellen und Flexibilitätserfordernissen in Unternehmen in Einklang zu bringen oder
- die Arbeitszeit der Erwerbstätigen zu steigern und dadurch zur Fachkräftesicherung und zur eigenständigen Existenzsicherung besonders von Frauen beizutragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Den Antrag auf die Förderung stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das Folgejahr beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Antragsformulare erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der erwerbsbezogenen Mobilität ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Sie müssen
- über themen- und zielgruppenbezogene Projekterfahrung verfügen,
- für Ihr Vorhaben ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates vorlegen.