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Pflegeschulraumförderung

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Berlin
Education, Skills Building and Training Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Träger einer Pflegeschule Räume für die Pflegeausbildung anmieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Berlin fördert die Nettomietkosten für angemietete Schulräume für die berufliche Pflegeausbildung in anerkannten Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der Anzahl der Auszubildenden mal 38 Prozent der tatsächlich pro Auszubildenden zur Verfügung stehenden Quadratmeter an notwendigen angemieteten Schulräumen, beschränkt auf höchstens 38 Prozent von 9 Quadratmetern. Dieser Wert wird mit der Nettokaltmiete pro Quadratmeter multipliziert und beträgt bis zu EUR 18,00 pro Quadratmeter. Der Bedarf von 38 Prozent entspricht der Raumauslastung, gemessen an einer 40-Stunden-Woche und durchschnittlich 15,2 Unterrichtsstunden pro Woche.

Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das folgende Kalenderjahr über das Online-Antragsverfahren FAZIT und schriftlich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von staatlich anerkannten und im Land Berlin gelegenen Pflegeschulen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Pflegeschule führen Sie den theoretischen und praktischen Unterricht der Ausbildungen nach dem 2.oder 5.Teil des Pflegeberufegesetzes oder dem 2. Teil des Pflegefachassistenzgesetzes durch und sind nicht nach §1 und §11 Landeskrankenhausgesetz (LKH) förderfähig.
  • Sie dürfen keinen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt haben.
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04 November 2023