Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
Kurztext
Wenn Sie ein anerkannter Betreuungsverein in Berlin sind und Querschnittsaufgaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Berlin unterstützt Sie als Betreuungsverein bei der Durchführung von Querschnittsaufgaben.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten bei folgenden Maßnahmen:
- Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, Öffentlichkeitsarbeit,
- Einführung, Unterstützung, Beratung, Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigter,
- Förderung des Freiwilligenmanagements sowie
- Beratung zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Information zur Patientenverfügung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab.
Ihren Antrag reichen Sie bis zum 15.9. für das Folgejahr beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Berlin anerkannte Betreuungsvereine.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Sie müssen eine Personalstelle im Umfang einer halben Stelle mit einer geeigneten, fest angestellten Fachkraft aus Fachbereichen wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie besetzen.
Sie müssen einen Büroraum und einen Gruppenraum vorhalten, die – vor allem bei Neuanmietungen – barrierefrei zugänglich sind. Zur Ausstattung gehört auch eine zeitgemäße Bürotechnik.
Sie müssen eine Reihe von Standardleistungen bieten. Dazu gehören:
- regelmäßige Kooperation mit der örtlichen Betreuungsbehörde,
- Gremienarbeit,
- Fortbildung des Personals,
- Schulung und Beratung der Ehrenamtlichen,
- regelmäßige Öffnungszeiten.
Sie müssen die Gruppenangebote auf der Internetseite der Berliner Betreuungsvereine veröffentlichen.
Sie müssen Mitglied in der Interessengemeinschaft der Berliner Betreuungsvereine sein.