Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie als Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft die land- und forstwirtschaftlichen Wege in Ihrer Region nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.00.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.
Als förderfähige zentrale Wege gelten Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften.
Die beantragten Wege sind in einer von der Gemeinde erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzeption enthalten.
Sie weisen die Erforderlichkeit der Modernisierung oder die fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite des zu fördernden Weges nach.
Nicht gefördert werden
- Reparaturen von Wegen aufgrund vernachlässigter Unterhaltung,
- Kosten für Aufwendungen für Gemeindeverbindungsstraßen sowie
- nicht investive Maßnahmen.