Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest)
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Kurztext
Wenn Sie in den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße und auf der Schiene (SPNV).
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur (zum Beispiel Verkehrswege, betriebsnotwendigen Anlagen, Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebe, SPNV-Zugangsanlagen und -Strecken sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen wie Bike-and-Ride -, Kiss-and-Ride - und Park-and-Ride -Stellplätzen),
- Planungsleistungen, die Ihre Investitionsentscheidung vorbereiten oder der unmittelbaren Durchführung von Maßnahmen dienen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss, bedingt rückzahlbare Zuwendung oder zinsloses Darlehen.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur bis zu 90 Prozent,
- Investitionen in andere Maßnahmen bis zu 75 Prozent,
- Planungsleistungen für Investitionsentscheidungen bis zu 100 Prozent,
- Planungsleistungen zur Maßnahmendurchführung bis zu 20 Prozent und
- Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ bis zu 90 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre Maßnahme wird entweder in ein mittelfristiges Programm oder in ein jährliches ÖPNV-Invest-Programm aufgenommen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte jeweils im Jahr vor Beginn der Maßnahme beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ein, und zwar
- bei mittelfristigen Programmen bis zum 31.1.,
- bei einem ÖPNV-Invest-Programm bis zum 31.3.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Aufgabenträger, Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss
- erheblich zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen,
- den verkehrspolitischen Zielen, Grundsätzen und Planungen des Landes Brandenburg entsprechen,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei, wirtschaftlich und sparsam geplant sein,
- die Bedürfnisse von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern und Senioren sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigen.
Sie müssen Ihren Eigenanteil und die Folgekosten mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung sicherstellen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.