Abbiegeassistenzsysteme

Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Brandenburg
Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Ihr Nutzfahrzeug mit einem Abbiegeassistenzsystem nachrüsten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Sie bei der freiwilligen Nachrüstung Ihres Lastkraftwagens oder Kraftomnibusses mit einem Abbiegeassistenzsystem.

Sie erhalten die Förderung für bauartgenehmigte und in Deutschland zugelassene Abbiegeassistenzsysteme, deren Einbaukosten und Schulungen für die Anwenderinnen und Anwender.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Nachrüstungsmaßnahme. Sie erhalten die Förderung für maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Bauen und Verkehr.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer von Nutzfahrzeugen mit Sitz im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie erhalten eine Unterstützung für den freiwilligen Einbau in Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie in Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.

Sie müssen Ihre Fahrzeuge im Inland für die Ausübung Ihrer gewerblichen, freiberuflichen, gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit nutzen.

Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 2 Jahren beachten.

Wenn Ihre Maßnahme durch Gesetze oder Rechtsverordnungen verbindlich vorgeschrieben ist, ist sie nicht förderfähig.

Lassen Sie das Abbiegeassistenzsystem in ein Bestandsfahrzeug einbauen, muss dessen Restlaufzeit mindestens 2 Jahre betragen.

Sie dürfen keine anderweitige Förderung einer öffentlichen Stelle für den Einbau erhalten.

Ihr Abbiegeassistenzsystem muss über eine der in der Richtlinie genannten Betriebserlaubnisse oder Genehmigungen verfügen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn

  • über Ihr Vermögen ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
  • gegen Sie eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird.
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19 April 2023