Kulturelle Filmförderung: Förderung Projektentwicklung für programmfüllende Kinderfilme beantragen
Kuratorium junger deutscher Film
Kurztext
Wenn Sie einen programmfüllenden Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Projektentwicklung erhalten.
Volltext
Als Produzentin oder Produzent eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel der BKM beantragen, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.
Wenn bereits ein Drehbuch vorliegt, kann die Finanzierung der Projektentwicklung eines programmfüllenden Kinderfilmvorhabens gefördert werden.
Sie können die Förderung als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von EUR 50.000 erhalten.
Ihr Projekt kann auch in mehreren, nach der Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film vorgesehenen Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst für das Drehbuch, dann für die Projektentwicklung.
Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich beim Bundesarchiv und zusätzlich per E-Mail beim Kuratorium junger deutscher Film (antrag@kjdf.org) stellen.
Fristen
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.
rechtliche Voraussetzungen
Als Produzentin oder Produzent können Sie die Fördermittel beantragen, wenn
- bereits ein Drehbuch vorliegt, das auf eine außergewöhnliche filmkünstlerische Qualität des Vorhabens schließen lässt.
- Sie als Produzentin oder Produzent Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Tätigkeitsmittelpunkt in Deutschland haben und
- Sie einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der anerkannten Herstellungskosten aufbringen.
Zudem muss Ihr Projekt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- außergewöhnliche filmische Qualität,
- „erhebliche deutsche kulturelle Prägung“ im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie, zum Beispiel
- Originalsprache Deutsch oder
- Regisseur/Regisseurin und federführender Produzent/federführende Produzentin haben ihren Wohnsitz in Deutschland oder sind Bürger eines EU-Staats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
- eine überwiegend deutsche Finanzierung und
- die Kino-Erstauswertung findet in Deutschland statt,
- eine Auswertung im Kino ist zu erwarten,
- Sie kalkulieren die Kosten branchenüblich und sparsam gemäß der aktuellen Richtlinien für die Projektfilmförderung zum Filmförderungsgesetz und
- Sie haben die Projektentwicklung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.
- Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.