Kulturelle Filmförderung: Förderung Drehbuch- und Treatmententwicklung für programmfüllende Kinderfilme beantragen
Kuratorium junger deutscher Film
Kurztext
Wenn Sie ein Drehbuch oder Treatment für einen Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Förderung erhalten.
Volltext
Als Autorin oder Autor eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um ein Drehbuch oder Treatment zu erstellen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.
Kinderfilme sind solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten und für diese Personengruppe geeignet sind.
Gefördert werden kann
- die Erstellung eines deutschsprachigen Treatments eines originären Stoffs für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten) oder
- die Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten).
Sie können eine Förderung als Zuschuss bis zu folgender Höhe erhalten:
- für Treatments: maximal EUR 8.000
- für Drehbücher: maximal EUR 30.000, in wenigen, besonderen Ausnahmefällen bis zu EUR 50.000.
Ihr Projekt kann auch in mehreren Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst das Drehbuch, dann die Produktion.
Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich beim Bundesarchiv und zusätzlich per E-Mail beim Kuratorium junger deutscher Film (antrag@kjdf.org) stellen.
Fristen
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.
rechtliche Voraussetzungen
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie Autorin oder Autor eines Kinderfilms sein.
Ihr Kinderfilmprojekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um gefördert werden zu können:
- deutschsprachiges Drehbuch, das einen programmfüllenden Kinderkinofilm (mindestens 59 Minuten) erwarten lässt oder
- deutschsprachiges Treatment nach einem originären Stoff für einen programmfüllenden Kinderfilm,
- außergewöhnliche filmische Qualität,
- Eine Auswertung im Kino ist zu erwarten.
- Sie haben das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen und
- Sie und der Regisseur oder die Regisseurin haben Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Tätigkeitsmittelpunkt in Deutschland.
Bei einem Antrag auf Treatmentförderung zusätzlich:
- Sie können mindestens ein verfilmtes Drehbuch für einen programmfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm gleich welchen Genres vorweisen, das Sie selbst oder mit maximal 2 anderen Autorinnen oder Autoren geschrieben haben.
Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.