Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus (LIFT Transformation)
Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Kurztext
Wenn Sie allein oder mit Partnern innovative Modellprojekte zu Zukunftsherausforderungen und zur nachhaltigen Gestaltung im Tourismus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Einzel- und Verbundprojekten, die der Leistungssteigerung in der Tourismuswirtschaft dienen, zentrale Zukunftsherausforderungen thematisieren und gleichzeitig Lösungen zur nachhaltigen Gestaltung des Tourismus entwickeln.
Gefördert werden anwendungsorientierte Modellprojekte, die die Absatzchancen nachhaltiger Tourismus- und Reiseangebote erhöhen und mindestens eines der folgenden Themen aufgreifen:
- hochwertige Bildung, damit Arbeits- und Fachkräfte nach Abschluss der Ausbildung der Branche erhalten bleiben,
- menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, damit Arbeits- und Fachkräfte gewonnen, gehalten und besser wertgeschätzt werden,
- nachhaltiger Konsum und Produktion, um die Lücke zwischen dem Nachhaltigkeitsbestreben der Reisenden und ihrem Reiseverhalten zu schließen,
- Maßnahmen zum Klimaschutz, beispielsweise Projekte, die durch innovative Ansätze zeigen, wie man Treibhausgasemissionen im Tourismus reduzieren beziehungsweise vermeiden kann,
- Leben an Land, beispielsweise Projekte, die zu aktivem Klima- und Umweltschutz im individuellen Handeln motivieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für Verbundprojekte beträgt die Förderung im Durchschnitt über alle Projektpartner maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Es werden nur Projekte mit einer Fördersumme von mindestens EUR 50.000 gefördert, die bis zum 31.10.2024 abgeschlossen sind.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie elektronisch eine Projektskizze bei dem Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie zur elektronischen Einreichung eines formellen Förderantrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgefordert.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizzen bitte bis zum 15.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung und sichergestellter Wertschöpfung beziehungsweise Ergebnisverwertung in Deutschland,
- wissenschaftliche Einrichtungen und
- Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss neue Konzepte und Herangehensweisen entwickeln, die einen konkreten, praxisrelevanten Bezug zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung aufweisen.
- Sie müssen Eigenmittel in angemessener Höhe einbringen und ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten sicherstellen.
- Bei Verbundprojekten müssen Sie die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
- In Pojekten mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit werden nur die Partner auf deutscher Seite gefördert.
- Eine Förderung wird maximal bis zum Erreichen der Höchstgrenzen für „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Die Förderung folgender Maßnahmen ist nicht möglich:
- Zertifizierungsprozesse,
- Teilnahme an Schulungen oder Fortbildungen,
- Veranstaltungen,
- bauliche Maßnahmen an Gebäuden oder Infrastrukturprojekte.