Ausbildung Inklusiv
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie als Arbeitgeber in Baden-Württemberg schwerbehinderte junge Menschen ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle in Baden-Württemberg schaffen. Darüber hinaus werden Ihre Maßnahmen zur Heranführung an die betriebliche Ausbildung gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss wird in monatlichen Förderraten von maximal EUR 275 zusätzlich zu gesetzlichen Leistungen ausgezahlt. Seine Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung des Auszubildenden sowie deren konkreten Auswirkungen bei der betrieblichen Berufsausbildung. Die Höhes des Zuschusses beträgt maximal EUR 10.000 je Ausbildungsplatz.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm Ausbildung Inklusiv ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz beziehungsweise Dienststelle in Baden-Württemberg, die für wesentlich behinderte Menschen individuell geeignete Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Zielgruppe sind besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen nach § 155 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Sie müssen die Schwerbehinderteneigenschaft des Auszubildenden durch den amtlichen Nachweis der Schwerbehinderung nachweisen.
Es muss sich um eine reguläre Ausbildung nach der Ausbildungsordnung oder eine Ausbildung mit besonderen Regelungen für behinderte Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung handeln.