Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, die die Kinder- und Jugendhilfe verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Förderung erhalten Sie für
- Vorhaben von landesweiter Bedeutung wie Modellprojekte oder praxisbezogene Forschungsvorhaben,
- Vorhaben mit regionalem Bezug wie fachübergreifende Kooperationsvorhaben, Projekte zur Unterstützung von Anpassungen im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen, Evaluationen zur Effizienz von Jugendhilfeleistungen, Projekte zur Implementierung von erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe,
- Maßnahmen und Projekte in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und
- örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben.
- Bei Vorhaben mit regionalem Bezug oder eines Projekts in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept vorlegen.
- Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten.
- Sie müssen mit dem Landesjugendamt eine Kooperationsvereinbarung schließen.
- Sie und Ihre Projektpartner müssen sich angemessen an der Finanzierung des Projektes beteiligen.