Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Sie bekommen die Förderung für
- Projekte mit überregionaler Bedeutung, Modellprojekte sowie Fachtagungen,
- Fachberatungen für Kindertgeseinrichtungen freier Träger,
- Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans,
- pädagogische Maßnahmen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen sowie
- Angebote von Lernwerkstätten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.
Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens:
- kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Jugendhilfe,
- freie Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Verbände,
- Träger von Kindertageseinrichtungen sowie rechtsfähige Vereine und kommunale Gebietskörperschaften, die auf dem Gebiet der Kindertagespflege tätig sind, und
- kommunale oder rechtsfähige freie Träger, die im Bereich der Fortbildung auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung tätig sind.
Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach der Art Ihres Vorhabens.
In der Regel müssen Sie ein fachlich begründetes Konzept vorlegen.