Baukindergeld
KfW-Bankengruppe
Kurztext
Wenn Sie erstmalig eine selbstgenutzte Wohnimmobilie neu bauen oder erwerben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördern mit dem Baukindergeld den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie
- ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen,
- eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen,
- Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung beziehungsweise dem Haus wohnen.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.
Der Zuschuss beträgt EUR 1.200 pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren für maximal 10 Jahre. Die Zuschussraten werden jährlich ausbezahlt.
Antragstellende werden nur einmal gefördert und Sie können für jedes Kind nur einmal eine Baukindergeldförderung beantragen. Für Kinder, die nach dem Antragseingang geboren oder in Ihren Haushalt aufgenommen werden, können Sie kein Baukindergeld mehr beantragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 6 Monate nach Einzug in das Wohneigentum über das KfW-Zuschussportal an die KfW Bankengruppe.
rechtliche Voraussetzungen
Für das Baukindergeld gelten folgende Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist und Sie oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Sie müssen (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer an dem selbstgenutzten Wohneigentum sein.
- Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen beträgt bei einem Kind maximal EUR 90.000. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind unter 18 Jahren um jeweils EUR 15.000.
- Ihr unterschriebener notarieller Kaufvertrag oder Ihre Baugenehmigung ist zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 datiert.