Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss
KfW Bankengruppe
Kurztext
Wenn Sie als Kommune das energetische Niveau von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus an Gebäuden. Förderfähig sind der Ersterwerb nach Sanierung sowie die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern beziehungsweise zu Effizienzgebäuden. Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie.
Gefördert werden
- die Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden und
- die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Folgende Standards werden gefördert:
- Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal NH
- 85 oder 85 EE oder 85 NH
- 70 oder 70 EE oder 70 NH
- 55 oder 55 EE oder 55 NH
- 40 oder 40 EE oder 40 NH
Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen.
Ein Effizienzhaus/-gebäude erreicht die NH-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude veröffentlicht.
Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Maßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt
- für Wohngebäude
- bei Sanierung und Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden: maximal EUR 150.000 pro Wohneinheit bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE“ oder NH-Klasse,
- für die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung: bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu EUR 10.000 pro Vorhaben und bei Mehrfamilienhäusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten maximal EUR 4.000 pro Wohneinheit, insgesamt maximal EUR 40.000 pro Vorhaben,
- für Nichtwohngebäude
- bei Sanierung und Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden: maximal EUR 2.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, insgesamt maximal EUR 10 Millionen pro Vorhaben, durch das eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird,
- für die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu EUR 10 pro Quadratmeter, insgesamt maximal EUR 40.000 pro Vorhaben, durch das eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Folgende Zuschussätze werden bei der Sanierung und dem Ersterwerb sanierter Bestandsgebäude für Kommunen pro Maßnahme gewährt
- Effizienzhaus/-gebäude Denkmal: 20 Prozent
- Effizienzhaus 85: 20 Prozent (nur für Wohngebäude)
- Effizienzhaus/-gebäude 70: 25 Prozent
- Effizienzhaus/-gebäude 55: 30 Prozent
- Effizienzhaus/-gebäude 40: 35 Prozent
jeweils der förderfähigen Investitionskosten.
Für energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt:
- Bei der Sanierung wird bei Erreichen der „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse der jeweilige Prozentwert um 5 Prozentpunkte zusätzlich erhöht.
- Für die Sanierung von Gebäuden, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören („Worst Performing Buildings“, WPB), wird bei Erreichen eines Effizienzhauses 40, 55 oder 70 ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt.
- Für eine Sanierung mit abseits der Baustelle vorgefertigten Elementen („Serielle Sanierung“ SerSan) wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten gewährt.
- Werden der SerSan- und der WPB-Bonus zusammen beantragt, wird insgesamt ein Bonus in Höhe von 20 Prozentpunkten gewährt.
Die Förderung wird von der KfW angeboten. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW ein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen. Wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch stattgefunden hat, kann aber auch der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabenbeginn gelten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel
- kommunale Gebietskörperschaften,
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbände,
- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können,
- Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren.
- Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
- Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
- Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.