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BMUV-Umweltinnovationsprogramm

KfW Bankengruppe

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Community Development Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das BMUV-Umweltinnovationsprogramm erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.

Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.

Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:

  • Abwasserbehandlung/Wasserbau,
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
  • Sanierung von Altablagerungen,
  • Bodenschutz,
  • Luftreinhaltung,
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
  • Klimaschutz (Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung),
  • Ressourceneffizienz und Materialeinsparung.

Das BMUV-Umweltinnovationsprogramm unterstützt Sie mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder mit einem Investitionszuschuss. In der Regel können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.

Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.

Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.

Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • natürliche und juristische Personen,
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die angewandte Technik muss Demonstrationscharakter besitzen.
  • Die Verfahren und Anlagen sind möglichst in die Produktionsprozesse integriert.
  • Die Technologie muss bislang in Deutschland großtechnisch erstmalig angewendet werden oder aber eine bekannte Technik muss erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen (Innovationscharakter).
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar.
  • Das Vorhaben hat eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
  • der Erwerb von Grundstücken,
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.
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25 April 2023