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Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

KfW Bankengruppe

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Summary
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Individuals
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Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.

Sie erhalten die Förderung für folgende barrierereduzierenden Maßnahmen:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen,
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang,
  • Überwindung von Treppen und Stufen,
  • Raumaufteilung und Schwellenabbau,
  • Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen,
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag,
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen,
  • Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Antrag bei einer Einzelmaßnahme 10 Prozent, das sind maximal EUR 2.500, und für den „Standard Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent, das sind maximal EUR 6.250, Ihrer förderfähigen Kosten.

Sie erhalten eine Förderung bei Investitionskosten von EUR 2.000 bis EUR 25.000, für den „Standard Altersgerechtes Haus“ bis maximal EUR 50.000 pro Wohneinheit. Ihre Investitionskosten für Einbruchschutzmaßnahmen sind auf den Förderhöchstbetrag anzurechnen.

Sie können die Förderung auch als Kreditvariante im Programm „Altersgerecht Umbauen“ wählen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das KfW-Zuschussportal.

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren, solange die Summe der öffentlichen Förderung nicht Ihre förderfähigen Kosten übersteigt. Einige Programme sind nicht mit dem Zuschuss kombinierbar.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer oder Ersterwerberinnen und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Umbau beziehungsweise Ihre Maßnahme muss an einem Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung erfolgen.
  • Sie müssen bei der Durchführung Ihrer Maßnahme die technischen Anforderungen gemäß der Anlage zum Förderprogramm erfüllen. Zudem ist die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchzuführen.
  • Bei Umbaumaßnahmen zum „Standard Altersgerechtes Haus“ müssen Sie eine wirtschaftlich unabhängige Sachverständige oder einen wirtschaftlich unabhängigen Sachverständigen einbinden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenwohnheime.

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04 November 2023