Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 2 – Wohneigentum in neuen Quartieren
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie planen, neuen selbstgenutzten Wohnraum in einem zukunftsfähigen Neubauquartier zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Schaffung von zukunftsgerechten und attraktiven Eigentumswohnformen, die als Neubau im Rahmen einer neu gestalteten Ensemble- oder Quartiersbebauung entstehen.
Sie erhalten die Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Ersterwerb, wenn der Bau ab dem 1.1.2019 fertiggestellt wurde. Dabei muss es sich um Eigentumswohnungen, Reihenhäuser oder Ein- oder Zweifamilienhäuser in einer zertifizierten Qualität handeln.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 6.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als (Mit-)Eigentümer oder (Mit-)Eigentümerin von selbstgenutztem Wohneigentum.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für maximal ein Objekt.
- Sie müssen den Wohnungsbau als Teil einer Gesamtmaßnahme durchführen und ein Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
- Als Grundlage für die Zertifizierung dienen die Qualitätskriterien der Anlage der Richtlinie, wobei Sie mindestens 100 Matrixpunkte erreichen müssen.
- Das Zertifizierungsverfahren muss von den für die Gesamtmaßnahme Verantwortlichen zuvor koordiniert und eingeleitet worden sein.
- Sie erhalten keine Förderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen.