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Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Public sector
Schleswig-Holstein
Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder Investorin oder Investor gemischte und attraktive Wohnquartiere für viele Bedarfsgruppen planen und gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune oder Investorin oder Investor bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.

Sie bekommen die Förderung für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzepts. Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplans oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzepts, der beziehungsweise das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50.000 der förderfähigen Kosten.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Gemeinden sowie Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichen Vertrags zur Realisierung von Bebauungskonzepten verpflichten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen über geeignete und konkrete Flächen verfügen, die für das Bebauungskonzept genutzt werden sollen.
  • Ihr Vorhaben muss den Zielen der Raumplanung entsprechen.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben innerhalb von 3 bis 5 Jahren um.
  • Das angestrebte Bebauungskonzept muss mindestens 100 Matrixpunkte nach den Qualitätskriterien der Anlage erreichen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für

  • Grunderwerb,
  • Neubauten,
  • sonstiges kommunales Personal.
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04 November 2023