Landesprogramm Wirtschaft – Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Industrie- und Gewerbegelände zu erschließen oder Industrie- und Gewerbezentren auszubauen oder zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für
- die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände und die Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände,
- der Ausbau bestehender Gewerbezentren,
- in begründeten Einzelfällen die Errichtung von Gewerbezentren,
- in Ausnahmefällen die Errichtung oder der Ausbau von multifunktionalen Einrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie erhalten eine Förderung von bis zu EUR 10 Millionen oder EUR 20 Millionen je Vorhaben für dieselbe Infrastruktur.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000 (Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- bevorzugt Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der Projekte sowie
- unter bestimmten Voraussetzungen juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Auch als natürliche oder juristische Personen können Sie Projektträger sein, wenn Sie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Sie sollten vor Bewilligung der Infrastrukturmaßnahme prüfen, ob und inwieweit die Einschaltung privater Unternehmen Kosten- und/oder Zeitersparnisse bei der Erbringung der öffentlichen Infrastrukturleistungen ermöglicht.
In den zu fördernden Gewerbegebieten muss eine leistungsfähige, bedarfsgerechte Breitbandinfrastruktur für die Betriebe (in der Regel mindestens 30 Mbit/s symmetrisch) zur Verfügung stehen beziehungsweise geschaffen werden.
Wenn Verkehrsanbindungen gefördert werden sollen, müssen diese allen interessierten Nutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.
Gewerbezentren, die gefördert werden sollen, müssen sich an kleine Unternehmen richten, die nicht älter als 3 Jahre sind, und sie müssen diesen ihre Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste für bis zu 5 Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 8 Jahre) zur Verfügung stellen.
Damit multifunktionale Einrichtungen gefördert werden können, muss eine herausragende struktur- und wirtschaftspolitische Bedeutung vorliegen.
Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung sicherstellen.
Sie müssen die Zweckbindungsfristen einhalten.
Betreiber und Nutzer dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.
Beachten Sie bitte außerdem die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft.