|GRANTWAY
EN

Landesprogramm Wirtschaft – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
Rolling deadline
-
-
-
For profit
Schleswig-Holstein
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Schleswig-Holstein ein Hotel oder Ähnliches betreiben und Investitionen zur Modernisierung oder Angebotsverbesserung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie finanziell bei Investitionsvorhaben in Ihrem kleinen oder mittleren Beherbergungsbetrieb, die die Modernisierung und Angebotsverbesserung betreffen.

Es werden vor allem Maßnahmen gefördert

  • zur Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • zur stärkeren Nutzung der Nebensaisonzeiten und
  • zur Erreichung einer höheren Qualitätsstufe, zum Beispiel eine höhere Klassifizierungsstufe und die Beachtung von Nachhaltigkeitsprinzipien in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • in C-Fördergebieten bis zu 25 Prozent und in D-Fördergebieten bis zu 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, wenn Sie ein kleines Unternehmen haben, und
  • in C-Fördergebieten bis zu 15 Prozent und in D-Fördergebieten bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn Sie ein mittleres Unternehmen haben.

Der Höchstbetrag beträgt EUR 100.000.

Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss mindestens EUR 50.000 betragen.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit der jeweils geltenden Tourismusstrategie des Landes sowie mit den örtlichen beziehungsweise regionalen Tourismusentwicklungszielen im Einklang stehen.
  • Ihr Beherbergungsbetrieb muss mindestens 10 Betten haben. Ihr Umsatzanteil aus der Beherbergung muss mindestens 30 Prozent betragen.
  • Sie müssen eine Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA) oder einen vergleichbaren Qualitätsstandard nachweisen können oder mit Ihrer Investition erreichen.
  • Die Zahl der Arbeitsplätze, die zum Investitionsbeginn bei Ihnen bestehen, muss in der Bindungsfrist, die in der Regel 5 Jahre beträgt, erhalten bleiben. Sollten Sie bei Investitionsbeginn noch keinen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitdauerarbeitsplatz haben, müssen Sie dann mindestens einen solchen schaffen.
  • Die Gemeinde, in der sich Ihre Betriebsstätte befindet, muss eine ausreichende touristische Bedeutung haben. Bei anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten ist dies die Regel. In begründeten Fällen kann davon eine Ausnahme gemacht werden.
  • Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen erhalten Sie keine Förderung.
  • Sie müssen einen beihilfefreien Eigenbetrag von mindestens 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten erbringen. Außerdem müssen Sie einen angemessenen Eigenmittelanteil von mindestens 20 Prozent Ihrer Gesamtinvestitionskosten erbringen.
  • Sie müssen außerdem die Regelungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der GRW sowie die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW) berücksichtigen.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
01 September 2023