Landesprogramm Wirtschaft – Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie neue Kooperationsnetzwerke oder Clustermanagements planen, die die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zielgerichtet unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements in Schleswig-Holstein.
Sie bekommen eine Förderung für folgende Vorhaben:
- Clustermanagements werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
- Kooperationsnetzwerke werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Clustermanagements bis zu 50 Prozent,
- Kooperationsnetzwerke bis zu 75 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- im Rahmen der Förderung aus EFRE-Mitteln juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere wissenschafts- oder forschungsnahe Organisationen, Unternehmen sowie
- im Rahmen einer Förderung aus GRW-Mitteln Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens 3 Partnern (davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) als Träger von Kooperationsnetzwerken.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Clustermanagement konzentriert sich auf maritime Wirtschaft, Life Sciences, Ernährungswirtschaft, Informationstechnologien, Telekommunikation und Medien oder erneuerbare Energien.
- Aus Wissenschaft und Wirtschaft heraus sind ein klares Engagement und die Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung erkennbar.
- Sie berücksichtigen die jeweils aktuellen Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW).