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Landesprogramm Wirtschaft –– Förderung der energetischen Optimierung in Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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Summary
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Public sector
Schleswig-Holstein
Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Bildungsstätten energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) unterstützt Sie das Land Schleswig-Holstein mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der energetischen Optimierung in Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Optimierung, die modellhaft zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Energieeinsparung und/oder die Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist, kann auch ein Ersatzbau gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus dem EFRE beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als gemeinnützig anerkannte juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts, die im Rahmen eines Internatsbetriebs unter hauptberuflicher Leitung allgemeine, politische und kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein anbietet.

Ihr Vorhaben muss die zu erwartenden Folgekosten reduzieren.

Die Gebäude müssen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.

Sie müssen eine energetische Bewertung erstellen, die den Ist-Zustand darstellt, Sanierungsmaßnahmen aufzeigt und eine Berechnung der erzielbaren Energieeinsparungen enthält.

Ihre Maßnahmen müssen die Anforderungen der jeweils geltenden EnEV in Bezug auf die Änderung, Erweiterung und den Ausbau von Gebäuden um mindestens 20 Prozent übertreffen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist es ausreichend, wenn eine möglichst hohe Energieeffizienz erreicht wird.

Es gilt eine Zweckbindungsfrist von in der Regel 25 Jahren, für technische Anlage von 15 Jahren.

Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnen.

Familien-, Umwelt- oder Berufsbildungsstätten sowie Windenergie- und Photovoltaikanlagen werden nicht gefördert.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.

Bitte beachten Sie außerdem die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW).

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02 August 2023