Landesprogramm Wirtschaft – Energetische Optimierung von KMU
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein zu Energiesparmaßnahmen in Ihrem Betrieb beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), wenn Sie eine Beratung zur energetischen Optimierung in Anspruch nehmen möchten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Wirtschaft (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft.
Für maximal 3 Jahre werden mitfinanziert:
- die Beschäftigung einer Energiemanagerin oder eines Energiemanagers, der Ihr Unternehmen beim Aufbau beziehungsweise bei der nachhaltigen Verstetigung eines Energiemanagements gemäß DIN EN ISO 50001 unterstützt, oder
- eine externe Beratung, die Leistungen zur Verstetigung von Energiemanagementprozessen für bis zu 10 Tage pro Monat in Ihrem Unternehmen erbringt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Sie können die Förderung nur für maximal eine Energiemanagerin oder einen Energiemanager pro Unternehmen erhalten.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind als KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Energiemanagerin oder Ihr Energiemanager muss über eine Qualifizierung verfügen, die den Anforderungen an die Umsetzung eines Energiemanagements entsprechend der DIN EN ISO 50001 genügt.
- Die Umsetzung des Energiemanagements muss Folgendes umfassen:
- das Festlegen von Energiezielen,
- die Durchführung und Dokumentation einer Energieplanung,
- die Implementierung eines Energiecontrollings sowie
- den Aufbau eines Meldewesens zum Abgleich der Energieeinsparziele mit den ermittelten Einsparpotenzialen und den daraus folgenden Einsparmaßnahmen.
- Sie müssen außerdem den Einstieg in die Beratung entsprechend den Anforderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Förderung von Energiemanagementsystemen und die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems oder den Abschluss eines Energieaudits nach DIN 16247-1 dokumentieren und nachweisen.
- Ihre Förderung unterliegt den Auswahl- und Förderungsgrundsätzen für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW).