Landesprogramm Wirtschaft – Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen
- zur Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,
- zum Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten bei Stilllegung oder drohender Stilllegung der Betriebsstätte,
- im Tourismusbereich.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für kleine Unternehmen im C- und im D-Gebiet grundsätzlich bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für mittlere Unternehmen im C-Gebiet bis zu 15 Prozent und im D-Gebiet bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre förderfähigen Investitionskosten betragen mindestens EUR 250.000.
Anträge reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsvorhaben muss nach Maßgabe des jeweils geltenden Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe (Teil II Abschnitt A) förderfähig sein.
- Als Investor müssen Sie einen beihilfefreien Finanzierungsanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten erbringen. 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten müssen Sie als Eigenmittel zur Verfügung stellen.
- Bei Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung müssen Sie mindestens zwei zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze schaffen, in Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden Vollzeitdauerarbeitsplätzen mindestens 10 Prozent zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze.
- Sie weisen nach, dass Sie die Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens besetzen.
- Sie halten die landesrechtlichen Vorschriften über den Mindestlohn ein sowie die Zielvorgaben des Landesprogramms Wirtschaft und des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein ein.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.