Landesprogramm Wirtschaft – Breitbandanschluss von Gewerbegebieten
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie Projekte zur besseren Versorgung von Gewerbegebieten mit Internetanschlüssen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) den Breitbandanschluss von Gewerbegebieten in bislang unter- oder nicht versorgten Gebieten.
Sie erhalten die Förderung für
- passive Infrastrukturen zur Errichtung einer Next-Generation-Access (NGA)-fähigen Breitbandinfrastruktur,
- Vorhaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Netzbetreiber,
- Baumaßnahmen im Breitbandbereich, Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen,
- Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Führen Sie Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durch, kann die Förderquote um 10 Prozent erhöht werden, für Infrastrukturmaßnahmen, die sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügen, um 5 Prozent.
Sie erhalten maximal EUR 1,5 Millionen je Maßnahme, für Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen maximal EUR 100.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung des Breitbandanschlusses von Gewerbegebieten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein.
Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um den Anschluss des zu fördernden Gebietes an das Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz (vom nächstgelegenen Knotenpunkt bis zu einem Verteiler im Fördergebiet) handeln. Die weitere Erschließung (Anschluss der Betriebe) wird durch den ausgewählten Netzbetreiber auf eigene Kosten vorgenommen.
Das zu fördernde Gebiet muss innerhalb der Fördergebietskulisse des jeweiligen GRW-Rahmenplans liegen. Wenn nur Landesmittel eingesetzt werden, kann auch eine Förderung im gesamten Land erfolgen.
Sie müssen die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes einhalten.