Landesprogramm Arbeit – Förderperiode 2021 bis 2027
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Konzepte zur Beschäftigungsförderung, zur Aus- und Weiterbildung und zur beruflichen Integration von benachteiligten Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik.
Es werden Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:
Schwerpunkt A: Beschäftigung
- unterstützt Unternehmen bei der Fachkräfte-, Nachwuchs- und Beschäftigungssicherung sowie bei der Steigerung von Aus- und Weiterbildungsqualität,
- unterstützt Beschäftigte bei lebenslangem Lernen und bei der Weiterbildung,
- investiert in die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Schwerpunkt B: Bildung
- unterstützt bei der Erschließung von Bildungspotenzialen und Aufarbeitung von Bildungsdefiziten von jungen Menschen,
- fördert Aktionen zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft und Verbesserung der Ausbildungsqualität in Betrieben,
- investiert in Unterstützung und Beratung von abbruchgefährdeten Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben,
- unterstützt bei überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung in Handwerk und in grünen Berufen.
Schwerpunkt C: Soziale Integration
- fördert Aktionen zur Heranführung benachteiligter Personengruppen an den Arbeitsmarkt,
- unterstützt Integration arbeitsmarktferner Menschen in Beschäftigung und Ausbildung.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch ergänzende Programmbestimmungen. Im Rahmen der Schwerpunkte werden gefördert:
Schwerpunkt A: Beschäftigung
- A1/a Fachkräfteservice Schleswig-Holstein – Servicestelle
- A1/b Fachkräfteservice Schleswig-Holstein – Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung
- A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
- A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- A4 Frau & Beruf
Schwerpunkt B: Bildung
- B1 Handlungskonzept STEP
- B2/a Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Coachings an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)
- B2/b Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – IT-Scouts
- B2/c Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Regionale Ausbildungsbetreuung
- B3 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Schwerpunkt C: Soziale Integration
- C1 Innovative Wege in Beschäftigung
- C2 Produktionsschulen
- C3 Alphabetisierung und Grundbildung
- C4 Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) – Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Nähere Informationen entnehmen Sie den Bestimmungen zu den einzelnen Programmteilen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung sein, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Stiftungen.
Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Programmbestimmungen konkretisiert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Alternative Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Zuwendungsgeber müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.
- Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den einzelnen Programmbestimmungen.