Landesprogramm Arbeit – C4 Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) – Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie in Schleswig-Holstein eine flächendeckende und leistungsfähige Beratungsinfrastruktur als Netzwerk etablieren, um Geflüchtete unabhängig von Alter, Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Geschlecht auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) eine flächendeckende und leistungsfähige Beratungsinfrastruktur für Geflüchtete auf ihrem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt.
Sie bekommen die Förderung für die Etablierung eines im Verbund konzipierten und zusammenarbeitenden Netzwerks zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter – „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)“ – und die im Netzwerk geplanten Sondervorhaben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Sie müssen die restlichen 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten aus Eigenmitteln finanzieren.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, unabhängig von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter.
- Zu den Aufgabenbereichen Ihres Netzwerks gehören unter anderem:
- Information und Beratung der Zielgruppe,
- Vermittlung in Fördermaßnahmen, in Ausbildung und Arbeit,
- Begleitung während des gesamten Beratungs- und Vermittlungsprozesses,
- je nach Bedarf Sondervorhaben wie arbeitsmarktbezogene Sprachtrainings und Frauenfördermaßnahmen mit Kinderbeaufsichtigung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen/-vermittlung.
- Als Projektträger oder Träger im Verbund müssen Sie über die notwendige Infrastruktur, Flexibilität zur bedarfsgerechten Umsetzung der Teilprojekte und Sondervorhaben sowie umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund verfügen.
- Ihre Mitarbeitenden müssen sich je nach Aufgabenbereich laufend fortbilden, beispielsweise im Bereich Aufenthaltsrecht, Digitalisierung, Angebotslage (Arbeitsmarktmaßnahmen, Sprachförderung).