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Landesprogramm Arbeit – C2 Produktionsschulen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Education, Skills Building and Training Employment Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Ihrer Produktionsschule junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive gezielt auf die Anforderungen des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkts vorbereiten, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) Ihre Produktionsschule bei der Durchführung von Projekten für benachteiligte jungen Menschen ohne berufliche Perspektive, um sie sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

Sie bekommen die Förderung für die individuelle arbeits- und lebensweltbezogene Kompetenzentwicklung der Teilnehmenden durch niedrigschwellige praxisorientierte Lehr- und Lernprozesse nach dem „Werkstattprinzip“ (Herstellung marktfähiger und marktnaher Produkte und Dienstleistungen unter betriebsähnlichen Bedingungen) mit folgenden Projektinhalten:

  • individuelle Unterstützung der Teilnehmenden zur Entwicklung einer tragfähigen beruflichen Perspektive und Vorbereitung auf die Anforderungen des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkts,
  • Vermittlung fachpraktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie sozialer und persönlicher Kompetenzen in Bildungsangeboten nach dem Produktionsschulprinzip,
  • handlungsorientiertes Lernen (am Kundenauftrag) in einem betriebsnahen Arbeitsumfeld (Herstellung marktfähiger Produkte oder Dienstleistungen).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personal-, Sach- und Gemeinkosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 73 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben sind von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Jugendhilfe oder von Dritten zu tragen.

Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme elektronisch über das Serviceportal Schleswig-Holstein oder schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die eine Produktionsschule betreiben und nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe sind nicht mehr schulpflichtige junge Menschen, die
    • im Übergang von der Schule in den Beruf keinen direkten beruflichen Anschluss gefunden haben,
    • durch persönliche, gesundheitliche und/oder psychische Einschränkungen nicht aus eigener Kraft den Übergang in eine Ausbildung schaffen,
    • aufgrund von Migrations- und/oder Fluchthintergrund bisher keine berufliche Perspektive aufbauen konnten oder
    • trotz Bemühungen den Übergang von der Schule in den Beruf noch nicht geschafft haben („Altbewerber/-innen“).
  • Ihre Produktionsschule muss unter anderem folgende Angebote bereitstellen und folgende Leistungen umsetzen:
    • mindestens 3 Berufsbereiche (einschließlich Engpass-Berufsbereiche nach jeweils aktueller Analyse der Bundesagentur für Arbeit),
    • Herstellung und Verkauf von marktfähigen Produkten und Dienstleistungen,
    • intensive Öffentlichkeitsarbeit in der Region/der Stadt,
    • Aufbau und Erhöhung der regionalen Betriebsnähe und Wirtschaftsorientierung durch Betriebspraktika,
    • Erwerb von fachpraktischen und fachtheoretischen Grundkenntnissen und schulischen Kenntnissen sowie ausbildungsrelevanten Qualifikationen,
    • Verbesserung der Vermittlungschancen der Teilnehmenden in Ausbildung.
  • Die Teilnehmenden müssen durchschnittlich 12 Monate bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von normalerweise 35 Stunden in der Produktionsschule bleiben. Im Einzelfall können Sie die Reduzierung der Wochenstunden auf mindestens 15 Stunden beantragen.
  • Die Produktionsschule muss mindestens 20 Teilnahmeplätze anbieten.
  • Sie müssen in Ihrer Produktionsschule einen Personalschlüssel von 1 zu 6 einhalten.
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04 November 2023