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Landesprogramm Arbeit – B3 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge durchführen, mit denen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhöht und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden gewährleistet werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+ 2021–2027) die duale Ausbildung im Handwerk und in den grünen Berufen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für Auszubildende in der Grundstufe und in der Fachstufe, die in Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden,
  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in grünen Berufen für Auszubildende, die in Unternehmen des Agrarbereichs ausgebildet werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Grundlage für die Bemessung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist die je Lehrgangstag ermittelte Teilnahmetageskostenpauschale in Höhe von EUR 94,80.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1. Dezember für das Folgejahr schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck, sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der jeweiligen Handwerkskammer beziehungsweise der Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen durchführen.
  • An Ihren Lehrgängen müssen Auszubildende im Handwerk und in den grünen Berufen teilnehmen, deren Ausbildungsverhältnisse in die Ausbildungsvertragsdatenbanken der Handwerkskammern Schleswig-Holstein beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eingetragen sind.
  • Sie müssen die Teilnahmetage anhand von Teilnehmerlisten belegen, auf denen die Teilnehmenden ihre Teilnahme täglich durch Unterschrift bestätigt haben.
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04 November 2023