|GRANTWAY
EN

Landesprogramm Arbeit – B2/a Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Coachings an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentr

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Education, Skills Building and Training Employment
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Bildungsträger sozialpädagogische Coaching maßnahmen für Schülerinnen und Schüler an berufsbilden Schulen und den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) die Aktion „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“ für junge Menschen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf.

Sie bekommen die Förderung für sozialpädagogische Coaching maßnahmen für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ), die als Einzel- und Gruppenangebote in allen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personal-, Sach- und Gemeinkosten.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Budget zur regionalen Projektumsetzung.

Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind 15 regionale Bildungsträger außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Coaching muss sich an Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) richten, die unter anderem die Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AVSH), mit Ausnahme der AVSH-I, belegen.
  • Das Coaching muss folgende Inhalte und Maßnahmen umfassen:
    • Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Praktika von Schülerinnen und Schülern in den Betrieben,
    • Vermittlung von Inhalten der Berufsorientierung,
    • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche,
    • Bewerbungstrainings sowie
    • sozialpädagogische Begleitung.
  • Sie müssen für die Durchführung der Coaching maßnahmen einen Betreuungsschlüssel von 1:40 bis 1:50 gewährleisten.
  • Sie müssen
    • über zielgruppenspezifische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen,
    • Erfahrungen mit anderen Programmen am Übergang Schule-Beruf vorweisen,
    • Kontakte zu den Schulen, zur regionalen Wirtschaft und zu den Ausbildungsbetrieben haben.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023