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Landesprogramm Arbeit – A4 Frau & Beruf

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Education, Skills Building and Training Employment
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ in 7 Regionen des Landes bei der Fortsetzung Ihres Beratungsangebots für Frauen, die in der Phase der Berufsorientierung beziehungsweise -rückkehr oder zur Verbesserung ihrer aktuellen Beschäftigungssituation Unterstützung benötigen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Einzelfallberatungen, zum Beispiel vorgelagerte, neutrale, individuelle und ganzheitliche Beratungen zur beruflichen Orientierung von (Wieder)-Einsteigerinnen in den Arbeitsmarkt (Orientierungsberatung) sowie intensive individuelle Beratung zur beruflichen Neu-/Umorientierung, flexiblen Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Pflege und Betreuung Angehöriger,
  • Akquise, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.

Sie selbst müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist. Richten Sie bitte Ihren Antrag für eine konkrete Beratungsregion und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich und per E-Mail an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit den Zielgruppen verfügen.
  • Das Gebiet folgender Kreise und kreisfreier Städte bildet jeweils eine Beratungsregion:
    • Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg,
    • Rendsburg-Eckernförde, Kiel, Neumünster, Plön,
    • Dithmarschen, Steinburg,
    • Ostholstein, Lübeck, Herzogtum-Lauenburg,
    • Pinneberg,
    • Segeberg, Stormarn.
  • Arbeitslos gemeldete Frauen sowie in Vollzeit beschäftigte Frauen, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören grundsätzlich nicht zur Zielgruppe von Frau & Beruf.
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04 November 2023