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Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Schleswig-Holstein
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage für Ihre Mietwohnung oder Ihr Haus oder das Gebäude Ihrer gemeinnützigen Organisation kaufen und installieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Mieterin und Mieter oder als Eigentümerin und Eigentümer von Wohneigentum oder als gemeinnützige Organisation im Rahmen des Programms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Anschaffung und Installation einer steckerfertigen Photovoltaik-(PV)-Balkonanlage mit Wechselrichter.

Sie erhalten die Förderung für Geräte, die Sie nach dem 16.1.2023 gekauft oder verbindlich bestellt haben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 200,00. Der Zuschuss erhöht sich um bis zu EUR 150,00, wenn Sie

  • Bürgergeld gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII),
  • Wohngeld in Form eines Zuschusses zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum gemäß Wohngeldgesetz

beziehen.

Insgesamt darf der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

Sie können nur einen Förderantrag stellen.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag nach dem Kauf oder der verbindlichen Bestellung der Photovoltaikanlage und ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein zu bestimmten Zeitfenstern. Sobald das vom Land definierte Förderbudget in einem Antragszeitfenster aufgebraucht ist, können Sie keinen Antrag mehr stellen. Einen Antrag können Sie dann erst im nächsten Zeitfenster einreichen.

Bitte beachten Sie: Das Datum Ihres Kaufvertrags oder Ihrer verbindlichen Bestellung muss vor dem Datum Ihrer Antragstellung liegen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind oder in Wohneigentum leben, oder
  • gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein, die nicht wirtschaftlich tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die steckerfertige PV-Balkonanlage
    • nach dem 16.1.2023 gekauft oder verbindlich bestellt haben und in Schleswig-Holstein betreiben,
    • beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammregister registriert haben.
  • Ihre PV-Balkonanlage
    • weist eine Mindestleistung von 250 W und eine Höchstleistung von 600 W (Wechselrichterleistung) auf,
    • verfügt über ein CE-Kennzeichen und entspricht weiteren technischen Vorgaben,
    • wird an eine Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1 angeschlossen,
  • Die Installation und der Betrieb Ihrer steckerfertigen PV-Balkonanlage an Endstromkreisen sind nach der DIN VDE V 0100-551-1 erfolgt.
  • Im Zusammenhang mit der geförderten Photovoltaik-Anlage dürfen Sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und für die eingespeiste Strommenge auch keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen.
  • Wenn Sie Mieterin und Mieter sind, müssen Sie das Einverständnis Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters einholen.
  • Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation sind, müssen Sie zusätzlich einen gültigen Bescheid über Ihre Gemeinnützigkeit, Ihre Vereinssatzung und einen Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister im Onlineverfahren vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • der Erwerb von gebrauchten Gegenständen,
  • Reparaturen, Eigenbauten, Prototypen oder Ersatzbeschaffungen sowie
  • Zubehörteile und Umbausätze.
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04 November 2023