Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie)
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Forschungseinrichtung ein Forschungsprojekt, ein Verbundvorhaben oder Ähnliches plant, um damit zukunftsfähige Technologien und den Wissenstransfer voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Entwicklung und Durchführung von wissensbasierten, anwendungsorientierten Innovationen, von modernen, zukunftsfähigen Technologien und bei der Beschleunigung des Technologie- und Wissenstransfers.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPS) aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Sie erhalten eine Förderung für
- Forschungsvorhaben,
- Durchführbarkeitsstudien,
- Forschungsinfrastrukturen,
- Kompetenzzentren,
- Verbundvorhaben,
- Kooperationsvorhaben,
- innovationsorientierte Netzwerke,
- neuartige Strukturen zur Unterstützung des Technologietransfers durch kollaboratives Arbeiten, Existenzgründungen und Ausgründungen aus der Wissenschaft, zum Beispiel FabLabs, Coworkingspaces, Innovation Hubs und Ähnliches.
- digitale Infrastruktur in staatlichen Hochschulen (unter Berücksichtigung gesonderter Zuwendungsbestimmungen und im Rahmen der Förderinitiative REACT-EU).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall von nichtwirtschaftlichen Vorhaben bis zu 90 Prozent, und bis zu EUR 20 Millionen betragen.
Für die digitale Infrastruktur in staatlichen Hochschulen können Sie eine Förderung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektvorschläge bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein. Ihren Projektvorschlag für „innovationsorientierte Netzwerke“ im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft richten Sie an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Nach Prüfung und positiver Einschätzung der Projektvorschläge reichen Sie in der 2. Stufe die vollständigen Antragsunterlagen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
- ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand, sofern sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben,
- Unternehmen, besonders Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die in Verbund- oder Kooperationsvorhaben eingebunden sind,
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss
- die wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Ideen, Lösungsansätze, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
- einem wirkungsvollen Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder Wirtschaft und Wirtschaft dienen,
- den Auf- und Ausbau anwendungs- und wertschöpfungsorientierter Forschungskompetenz in wissenschaftlichen Einrichtungen voranbringen.
- Planen Sie ein Verbundvorhaben,
- müssen sich daran neben einer Hochschule oder einer Forschungs- oder Transfereinrichtung mindestens 2 eigenständige Unternehmen beteiligen, davon wenigstens ein KMU.
- müssen Sie die Zusammenarbeit durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen Verbundpartnern festlegen.
- Sie berücksichtigen die inhaltliche Konvergenz zu Förderungen des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie der Förderinitiative „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (REACT-EU).
- Sie müssen
- die Neuheit des angestrebten Wissens belegen,
- mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Wirtschaft abschätzen,
- Ihre Kompetenz zur Durchführung des Vorhabens darlegen und
- die Nachhaltigkeit der Förderung über das Ende des Förderzeitraums hinaus darstellen.
- Ihre Maßnahme müssen Sie in Schleswig-Holstein durchführen und verwerten.