Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie Projekte für einen sanften und umweltschonenden Tourismus planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) unterstützt Sie das Land Schleswig-Holstein bei nichtinvestiven touristischen Projekten sowie bei nichtinvestiven Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- Planungs- und Beratungsleistungen/Machbarkeitsstudien für öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen,
- Entwicklung von Konzepten und Angeboten für einen sanften und umweltschonenden Tourismus.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei einer Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Entwicklungskonzepte maximal EUR 50.000),
- bei einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 in 3 Jahren.
Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 50.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen,
- natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind,
- Tourismusmarketingorganisationen und im Tourismus tätige Institutionen sowie
- Verbände, Vereine, Stiftungen und Forschungsinstitute
mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Ihr Projekt muss im Einklang mit der Tourismusstrategie der Landesregierung stehen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.
Beachten Sie bitte außerdem die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft.