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Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in touristische Projekte planen, um die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft zu fördern und das Natur- und Kulturerbe zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) unterstützt Sie das Land Schleswig-Holstein bei investiven touristischen Projekten sowie bei investiven Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes.

Mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln werden Investitionen in moderne, markt- und zielgruppenorientierte Infrastruktureinrichtungen sowie sonstige investive Maßnahmen unterstützt.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Promenaden und Seebrücken,
  • Kurparks,
  • Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur,
  • verkehrswirksame Lückenschlüsse und Begleitinfrastruktur an touristisch bedeutsamen bestehenden Radfernwegen,
  • unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (ausgenommen Tourist-Informationen),
  • kulturelle Einrichtungen mit touristischem Bezug,
  • Bädereinrichtungen, Kurhäuser Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder,
  • Freizeiteinrichtungen, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistungen anbieten (ausgenommen Freizeitparks und Hotels),
  • Modellvorhaben zur energetischen Optimierung überwiegend touristisch genutzter öffentlicher Infrastrukturen,
  • Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Themen mit Bezug zum Natur- und Kulturerbe Schleswig-Holsteins spielerisch, attraktiv, innovativ und mit hoher Erlebnisorientierung vermitteln,
  • Projekte zur Verbesserung der umweltschonenden Zugänglichkeit des Natur- und Kulturerbes beispielweise durch Maßnahmen zur Wegeführung sowie zur Besucherlenkung und -information,
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung von herausragenden Kulturstätten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen können Sie auch eine höhere Förderung erhalten.

Sie erhalten normalerweise keine Förderung, wenn Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben weniger als EUR 50.000 betragen.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent leisten.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • als Projektträger agierende Gemeinden, Gemeindeverbände und
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Sie erhalten eine Förderung nur für ein Projekt in den Gemeinden, die in Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung gemäß den Raumordnungsplänen des Landes liegen. Die Orte müssen eine ausreichende touristische Bedeutung haben.

Die Infrastruktureinrichtung muss hauptsächlichdem Tourismus zugutekommen.

Ihr Projekt muss im Einklang mit der Tourismusstrategie der Landesregierung stehen.

Sie müssen ein schlüssiges Marketingkonzept des Ortes und der zu fördernden Einrichtung vorlegen.

Sie müssen die zur Verfügung stehenden Einnahmemöglichkeiten in angemessenem Umfang ausschöpfen.

Die öffentlichen Einrichtungen müssen diskriminierungs- und barrierefrei genutzt werden können.

Sie müssen bei Planung, Bau und Betrieb der Einrichtungen Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Im Fall von Baumaßnahmen müssen Sie die Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) in Bezug auf die Änderung, Erweiterung und den Ausbau von Gebäuden grundsätzlich um mindestens 20 Prozent übertreffen.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss gesichert sein.

Beachten Sie bitte außerdem die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft.

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01 September 2023