Förderung der energetischen Optimierung von Jugendstätten
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie Projekte zur energetischen Modernisierung von Jugendstätten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung in Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Jugenderholungsstätten (Jugendstätten).
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- Maßnahmen der energetischen Optimierung,
- Aufbau einer Heizzentrale für den Aufbau einer leitungsgebundenen Fernwärmeversorgung im umgebenden Quartier,
- Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen ein mit Erdgas oder vorzugsweise Biogas betriebenes Objekt-BHKW.
Keine Förderung erhalten Sie für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie den Austausch einer fossil betriebenen Heizungsanlage gegen eine fossil betriebene Heizungsanlage.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 100.000 betragen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der energetischen Optimierung von Jugendstätten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Träger der freien Jugendhilfe,
- örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
- kreisangehörige Städte und Gemeinden
aus dem Land Schleswig-Holstein.
Die Jugendstätte muss von touristischer Bedeutung sein.
Ihre Maßnahme muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Bezug auf die Änderung, Erweiterung und den Ausbau von Gebäuden um mindestens 20 Prozent übertreffen. Die Bewilligungsbehörde kann eine geringere Übererfüllung zulassen, wenn Sie ergänzend natürliche Materialien/nachwachsende Rohstoffe verwenden.
Sie müssen eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellen.
Sie müssen die Zweckbindungsfristen einhalten.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.
Sie müssen die Grundsätze guter Arbeit einhalten. Das sind faire, leistungsgerechte und tariflich abgesicherte Entgelte und Mindestlöhne, die einen eigenständigen Lebensunterhalt ermöglichen, außerdem Familienfreundlichkeit, Gleichstellung sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.