Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Kurztext
Wenn Sie als Kommune Bauland schaffen, das überwiegend für die Wohnbebauung genutzt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und ein Darlehen erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune im Rahmen des Baulandfonds bei der Schaffung von Bauland, das vorwiegend für die Wohnbebauung genutzt werden soll. Die Umsetzung der Förderung erfolgt in 2 Programmteilen.
Im Programmteil 1 bekommen Sie die Förderung für die Durchführung einer Potenzialanalyse. Diese soll Sie bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführung der Flächenentwicklung und bei der Festlegung der dafür notwendigen nächsten Schritte unterstützen.
Im Programmteil 2 bekommen Sie die Förderung für die Durchführung von Flächenentwicklungsmaßnahmen. Hierzu zählen der Erwerb von Grundstücken, die Erschließung von Flächen, die Erstellung der städtebaulichen Planung sowie Maßnahmen zur Schaffung der notwendigen ortsgebundenen Infrastruktur jeweils im Zusammenhang mit folgenden städtebaulichen Maßnahmen:
- innerörtliche bauliche Nachverdichtung,
- Umnutzung und Nachnutzung bereits baulich vorgeprägter Flächen,
- Revitalisierung von Gewerbe- und Industriebrachen oder Konversionsflächen.
Sie bekommen die Förderung im Programmteil 1 als Zuschuss und im Programmteil 2 als Darlehen.
Die Höhe der Förderung beträgt
- im Programmteil 1: 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
- im Programmteil 2: 100 Prozent der in der Potenzialanalyse angenommenen förderfähigen Entwicklungskosten.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die geplante Flächenentwicklung hat den landesplanerischen Zielsetzungen zu entsprechen und muss mindestens eine überwiegende Wohnbebauung zum Gegenstand haben.
- Bevor Sie einen Antrag für den Programmteil 2 einreichen, muss eine Potenzialanalyse nach Programmteil 1 erstellt worden sein.
- Sie beteiligen das Land nach vollständiger Flächenveräußerung mit 50 Prozent an den Gewinnen (sogenannte „Mehrerlöse“) aus der Entwicklung.