Härtefallhilfen aus Gründen der Billigkeit für Unternehmen, die im Jahr 2022 besonders stark von Energiepreissteigerungen betroffen sind (Energie-
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, Selbstständige oder Selbstständiger durch gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, als Selbstständige und Selbständigen sowie als Freiberuflerin und Freiberufler mit Finanzmitteln des Bundes bei der Bewältigung von Ausgabensteigerungen für Energie.
Sie erhalten die Förderung als Ausgleich für betriebliche Energiekosten für Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) und nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas-LPG).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Höhe aller von Ihnen vertragsgemäß geleisteten Abschlags- oder Vorauszahlungen beziehungsweise Zahlungen für November 2022 jeweils für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Fernwärme sowie nicht leitungsgebundene Energieträger.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis maximal EUR 100.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbstständige, die ihren Hauptsitz und eine Verbrauchsstelle im Land Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- von einer Verdreifachung der Energiepreise beziehungsweise Energiekosten im Zeitraum Juni 2022 bis Dezember 2022 betroffen sein,
- die aus Energiepreis-/Energiekostensteigerung resultierende Existenzgefährdung darstellen (Ihr operativer Cash-Flow ist im zweiten Halbjahr 2022 im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2021 um mehr als 25 Prozent gesunken),
- anhand eines Liquiditätsplans nachweisen, dass Ihr Geschäftsbetrieb fortführungsfähig ist.
- Als Soloselbstständige und Soloselbstständiger sowie Freiberuflerin und Freiberufler müssen Sie Ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
Nicht gefördert werden unter anderem
- Unternehmen der Finanzdienstleistung und der Energieversogung,
- öffentliche Unternehmen, dazu gehören auch Unternehmen, die sich im Mehrheitsbesitz (über 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte) des Landes, einer Kommune, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder eines anderen öffentlichen Unternehmens befinden, sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten.