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Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen-Anhalt
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer sich fortbilden wollen oder sehr innovative Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerinnen oder Existenzgründer mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen. Bei hochinnovativen Vorhaben erhalten Sie auch eine Unterstützung zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Qualifizierungsmaßnahmen (ego.-WISSEN),
  • Ausgaben für Coachingleistungen,
  • Gründerstipendien und
  • Machbarkeits- sowie Markteinführungsstudien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung im Rahmen von ego.-WISSEN beträgt

  • für die Projektleitung und Organisation der Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 60 Stunden Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase und 200 Stunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung, maximal jedoch EUR 7,00 pro Stunde je Unternehmensgründerin oder Unternehmensgründer,
  • als Festbetragsfinanzierung maximal EUR 100,00 als Hilfe zur Existenzgründung je 8 absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung,

insgesamt jedoch maximal EUR 2.500 je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer.

Die Höhe der Förderung von Coachingleistungen beträgt pauschal EUR 540,00 pro Tag (bei 8 Stunden Coaching pro Tag). Es sind bis zu 10 Tage zu je 8 Stunden Coaching förderfähig.

Die Höhe des Gründerstipendiums beträgt EUR 2.000 je Monat für maximal 18 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten vor und bis maximal 18 Monate nach der Gründung.

Machbarkeitsstudien werden pauschal mit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Erstattungsfähig sind EUR 16.380 bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von EUR 18.200.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • für den Förderbereich ego.-WISSEN Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften sowie ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen oder kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt,
  • für die übrigen Förderbereiche natürliche Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und eine Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen oder die Unternehmensnachfolge in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt antreten wollen, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Ihre angestrebte Unternehmensgründung soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen.

Es werden Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer innerhalb des Zeitraums 12 Monate vor bis 5 Jahre nach der Gründung gefördert.

Die Gründung des Unternehmens muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.

Wenn es sich um Qualifizierungsmaßnahmen (ego.-WISSEN) handelt:

  • Die Qualifizierung muss auf Grundlage eines individuellen Qualifizierungskonzeptes zur Vermittlung ausreichender Kenntnisse zur Gründung und Führung eines Unternehmens und unter Beachtung der wählbaren Qualifizierungsmodule erfolgen.
  • Die Qualifizierungsleistungen müssen durch Bildungseinrichtungen durchgeführt werden, die ihre fachliche Eignung nachgewiesen haben.

Coachingleistungen müssen durch Beraterinnen oder Berater durchgeführt werden, die ihre spezifische fachliche Eignung nachgewiesen haben. Thema müssen wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen sowie die Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens sein.

Für die Gewährung eines Gründerstipendiums gilt:

  • Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der durch eine fachkundige Stelle befürwortet wurde.
  • Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind vor allem Hochschulabsolventinnen und -absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die eine innovative oder technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung vornehmen und deren Hochschulabschluss oder letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Das Gründungsvorhaben soll von einer Mentorin oder einem Mentor betreut werden.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmensgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen, sowie
  • Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.
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24 May 2023