Förderung von Projekten zur Modernisierung und Erweiterung der touristischen Angebotsvielfalt (Sachsen-Anhalt ERLEBEN)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Kurztext
Wenn Sie als touristischer Verband oder als Stadtmarketinggesellschaft Projekte zur Unterstützung touristischer Angebote und Leistungen von kleinen und mittleren Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Organisation des Tourismus in Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung von Projekten, die zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung der touristischen Angebotsvielfalt von kleinen und mittleren Unternehmen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur
- Verknüpfung unterschiedlicher Dienstleistungen im Tourismus (Angebotskooperationen),
- Schaffung neuer und kreativer Angebotsbausteine oder Pauschalen,
- Verbesserung der internationalen Vermarktbarkeit und Buchbarkeit des Angebotes (Marktsondierung, Übersetzungen, Berücksichtigung kultureller Aspekte, Vermittlung an kleinen und mittleren Unternehmen),
- Herstellung barrierefreier Angebote und Angebotsbausteine,
- Erschließung neuer Zielgruppen und zur Steigerung der überregionalen und internationalen Gästezahlen sowie
- Dokumentation und zur Kommunikation der Ergebnisse (Druckwerke, Werbematerial, Onlineauftritte und Onlinekampagnen, Messebesuche).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise aber maximal EUR 100.000.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Organisationen des Tourismus in Sachsen-Anhalt, die regionale oder fachliche Interessen der touristischen Leistungsanbieter in einer Reiseregion des Landes Sachsen-Anhalt bündeln. Das sind zum Beispiel die touristischen Regional- und Fachverbände und die Stadtmarketinggesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren Sitz oder eine Niederlassung in Sachsen-Anhalt haben und das Vorhaben auch in Sachsen-Anhalt durchführen. Eine Ausnahme ist der Harzer Tourismusverband e.V. mit Sitz in Goslar, der länderübergreifend für die touristische Reiseregion Harz zuständig ist. Geförderte Projekte müssen aber direkt und unmittelbar dem Land Sachsen-Anhalt zugutekommen.
- Die Förderprojekte und Maßnahmen müssen
- mit den Zielsetzungen des Masterplans Tourismus Sachsen-Anhalt 2020 und den daraus abgeleiteten Schwerpunkten für das Tourismusmarketing des Landes vereinbar sein,
- mittelbar kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt zugutekommen und
- in Gebieten umgesetzt werden, die ein touristisches Konzept besitzen und in denen der Tourismus einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leistet.
- Sie müssen sich an der Finanzierung Ihres Vorhabens mit Eigen- oder Fremdmitteln in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.