Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung einer digitalen Beratungsplattform für die kommunale Suchtberatung (RL DigiSucht-Projekt)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Kurztext
Wenn Sie am bundesweiten Projekt „Digitale Suchtberatung“ teilnehmen und in Ihrer Sucht- oder Drogenberatungsstelle Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger einer anerkannten Sucht- oder Drogenberatungsstelle bei Maßnahmen zur Umsetzung einer digitalen Beratungsplattform für die kommunale Suchtberatung im Rahmen des bundesweiten Projekts „Digitale Suchtberatung“ (DigiSucht-Projekt).
Ihre Hauptaufgaben sind
- digitale Suchtberatung für den gesamten Landkreis und bei Bedarf auch darüber hinaus, Funktion einer landesweiten Ansprechstelle für digitale Suchtberatung, Anschluss an die bundesweite DigiSucht-Plattform und Nutzung der zentralen Funktionalitäten,
- digitale (Sucht-)Beratung von Betroffenen, Angehörigen und sonstigen Ratsuchenden, Nutzung digitaler Tools wie zum Beispiel digitales Konsumtagebuch, digitales Angebot zu Risikosituationen und Bewältigungsstrategien, Angebot von digitalen Selbsttests,
- bei Bedarf zielgenaue Weitervermittlung an Suchtberatung vor Ort in Sachsen-Anhalt,
- Mitarbeit in Fachgremien,
- Ansprechpartner und Multiplikatorenfunktion für die eigene Suchtberatungsstelle, für andere Suchtberatungsstellen und für andere digitale soziale Beratungsangebote in der Gebietskörperschaft, für die Kommunalverwaltung, für das Land und für die Landesstelle für Suchtfragen,
- Erwerb von Spezialkompetenzen zur Durchführung von Online-Videoberatung, Chatberatung, Video-Gruppenberatung wie zum Beispiel durch Teilnahme an Schulungen zur technischen Einführung in die DigiSucht-Plattform und zu Besonderheiten der digitalen Suchtberatung,
- Integration digitaler Beratungsformate und -tools in das Leistungsspektrum der Suchtberatungsstellen,
- Teilnahme am Mentoring, Intervision und Supervision,
- Dokumentation,
- Öffentlichkeitsarbeit und
- Sensibilisierung und Schulungen für Drogen- und Suchtberatungsstellen, die nicht am DigiSucht-Projekt teilnehmen hinsichtlich digitaler Suchtberatung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für 2 zusätzliche halbe Stellen. Gefördert wird je eine Sucht- und Drogenberatungsstelle pro Landkreis oder kreisfreie Stadt.
Außerdem können Sie einen Zuschuss zu Sachausgaben in Höhe von 15 Prozent des Personalkostenzuschusses erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger von anerkannten Sucht- und Drogenberatungsstellen in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens durch das Ministerium in Abstimmung mit der Landesstelle für Suchtfragen in Sachsen-Anhalt als Koordinierungsstelle für das DigiSucht-Projekt benannt worden sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine anerkannte Sucht- oder Drogenberatungsstelle im Land Sachsen-Anhalt betreiben.
- Fachkräfte in Ihrer im Rahmen des DigiSucht-Projekts geförderten Stelle müssen
- über fundierte Kenntnisse der Suchtentstehung und der Suchtkrankenhilfe verfügen,
- eine mit einem Diplom oder Master oder Bachelorgrad abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Soziale Arbeit (Sozialpädagogik, Sozialarbeit), Gesundheitsmanagement, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbare Studiengänge nachweisen können und
- die Schulung zur Nutzung der DigiSucht-Plattform und der Umsetzung digitaler Suchtberatung absolvieren.
- Um am DigiSucht-Projekt teilnehmen zu können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen in Ihrer Sucht- oder Drogenberatungsstelle gegeben sein, darunter Internetverbindung, Endgerät, Lautsprecher und Mikrofon sowie Webcam oder HD-Webcam.