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Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen-Anhalt
Community Development Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Lebensqualität in bevölkerungsarmen und strukturschwachen Gebieten langfristig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels umsetzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen,
  • die Initiierung und Unterstützung von interkommunalen und öffentlich-privaten Netzwerken und Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge,
  • die Unterstützung von Projekten von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationalisierung und Weltoffenheit sowie
  • die Kofinanzierung von Modellprojekten des Landes und des Bundes zu Fragen des demografischen Wandels.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 80.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise,
  • Verbandsgemeinden, Gemeinden und kommunale Zweckverbände,
  • Verbände und Vereine,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften,
  • öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
  • öffentliche Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben, mit geringer Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
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04 November 2023