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Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und Kleinstunternehmen in Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt INVESTIERT)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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Summary
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For profit
Sachsen-Anhalt
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen nicht über die Mittel für notwendige Investitionen oder Modernisierungen verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen bei Investitionsvorhaben, die dazu beitragen, dass Sie Ihre Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Dauerarbeitsplätze sichern oder neu schaffen.

Sie erhalten die Förderung für

  • aktivierungsfähige und betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie
  • immaterielle Wirtschaftsgüter, wenn sie als Anlagevermögen dienen sollen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 50.000.

Ihre Investitionssumme muss mindestens EUR 25.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels (dazu gehört auch der Online-Handel), des Dienstleistungsgewerbes und des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes, die eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müsssen das Vorhaben in einer Betriebstätte in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Ihre Investitionen müssen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätze beitragen, das heißt,
    • Sie schaffen bis zum Vorhabensende mindestens 1 zusätzlichen Arbeitsplatz und halten diesen mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist besetzt oder
    • es handelt sich um eine Existenzgründung oder
    • Sie erhalten die bei Antragstellung vorhandenen Arbeitsplätze mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist, wenn für die vorhandenen Arbeitsplätze eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen eintritt oder Sie Neuinvestitionen im Rahmen einer Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt oder Investitionen zur Kapazitäts- oder Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung oder Verbesserung der Angebotsqualität tätigen.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Sie müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften, vor allem des Bau-, Planungs-, Raumordnungs- und Umweltrechts, einhalten.
  • Ihr Projekt muss bis zum 31.3.2023 abgeschlossen sein.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren.
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20 April 2023