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Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-I

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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Summary
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31 October 2023
31 October 2024
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For profit
Public sector
Sachsen-Anhalt
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in die Ertüchtigung von Schienenwegen für den Güterverkehr der nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Sachsen-Anhalt investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionenmaßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenwegen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt.

Sie erhalten eine ergänzende Landesförderung für Projekte, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz zur Ertüchtigung von Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen gefördert werden:

  • Ersatz, Ausbau und Neubau von Schienenwegen für den Schienengüterverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt als ergänzende Landesförderung bis zu 40 Prozent zu den vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz festgesetzten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag – normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens – bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe, die Betreiber von Schienenwegen im Sinne des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine Bewilligung der Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.
  • Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundesbescheids.
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04 November 2023